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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — Standardtext, Version 2026-07

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber der Software „TrapMap" (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des nutzenden Betriebs (Verantwortlicher). Er wird bei der Registrierung geschlossen; der individuell mit Ihren Betriebsdaten befüllte Vertrag steht Ihnen nach dem Login unter Einstellungen → Compliance als PDF zur Verfügung.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter stellt die Softwareplattform TrapMap zur digitalen Dokumentation und zum Monitoring in der Schädlingsbekämpfung bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Gegenstand, Art, Zweck und Umfang ergeben sich aus Anlage 1. Die Laufzeit entspricht der des Nutzungsvertrags.

§ 2 Weisungsrecht

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben. Der Auftragsverarbeiter informiert unverzüglich, wenn eine Weisung gegen Datenschutzrecht zu verstoßen droht.

§ 3 Technisch-organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen (Anlage 2): Betrieb in einem Rechenzentrum in Deutschland, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Mandantentrennung, Transportverschlüsselung (TLS) und Verschlüsselung sensibler Zugangsdaten, regelmäßige Backups.

§ 4 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter zu (u. a. Hetzner für Hosting, Stripe für Zahlungen, Resend für E-Mail-Versand, optional lexoffice/sevDesk und TrapLinked/Futura bei aktivierter Anbindung). Über Änderungen wird mit angemessener Frist informiert; bei Drittland­übermittlung werden EU-Standardvertragsklauseln zugrunde gelegt.

§ 5–9 Weitere Regelungen

Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 15 ff. DSGVO), unverzügliche Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33/34), Kontroll- und Nachweisrechte des Verantwortlichen, Löschung bzw. Rückgabe der Daten nach Vertragsende sowie die üblichen Schlussbestimmungen (Textform, salvatorische Klausel, deutsches Recht) sind Bestandteil des vollständigen Vertrags im PDF.

Anlagen

Der vollständige Vertrag umfasst drei Anlagen: Anlage 1 (Gegenstand der Verarbeitung — Kategorien betroffener Personen und Datenarten), Anlage 2 (technische und organisatorische Maßnahmen) und Anlage 3 (genehmigte Unterauftragsverarbeiter mit Standort und Übermittlungsmechanismus). Diese sind im herunterladbaren PDF enthalten.

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